Studentinnen der HLCMR berichten vom BRK-Ausschuss in Genf

Studierende der HLCMR beim BRK-Ausschuss in Genf

Studentinnen der HLCMR beim BRK-Ausschuss in Genf

Von Anfang an hat die BRK-Allianz, bei der die Kooperationpartnerin ISL e.V. (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben) wichtiges Mitglied ist, das Staatenprüfungsverfahren kritisch verfolgt und aktiv mit Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und einem Parallelbericht begleitet. Bei dem Verfahren selbst in Genf hatten zwei Teilnehmerinnen der Humboldt Law Clinic: Grund- und Menschenrechte die einmalige Chance, die Arbeit vor Ort mitzuerleben. Neben einem bereichernden Einblick in die Funktionsweise völkerrechtlicher Systeme, konnten sie Fragen und Antworten zu den Behindertenrechten verfolgen.

50 Artikel umfaßt die UN-Behindertenrechtskonvention. Sechs Jahre nach Ratifikation dieses völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland wurde Ende März dessen Umsetzung vom BRK-Auschuss geprüft. Dies geschah durch einen so genannten Konstruktiven Dialog zwischen einer Delegation der Bundesregierung und den Auschussmitgliedern. Weiterhin äußerten sich die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte und die Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung.

Sechs Sprecher_innen der BRK-Allianz aus den verschiedensten Organisationen haben im Vorfeld des konstruktiven Dialogs des BRK-Ausschusses und der deutschen Regierungsdelegation ein Briefing für die Ausschussmitglieder abgehalten, in dem die wichtigsten Themen der UN-BRK und deren bisher noch nicht gelungene Umsetzung in Deutschland deutlich gemacht wurden.

Die Themenspanne war breit: Zur Sprache kamen die Prinzipien der Inklusion und der angemessenen Vorkehrungen, der Arbeit in Werkstätten und dem Verhältnis zum regulären Arbeitsmarkt, das nach wie vor segregierte Schulsystem, der Vermögensabhängigkeit der Eingliederungshilfe, dem Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit gesetzlicher Betreuung in allen Angelegenheiten, der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei der Entwicklungszusammenarbeit, und Zwangsbehandlungen in psychiatrischen und anderen stationären Einrichtungen, sowie fehlende Assistenz für Eltern mit Behinderung. Dies alles vor dem Hintergrund der föderalen Spannungslage von (Un-)zuständigkeitszuweisungen in Deutschland, der Handlungsbedarf ist also groß.

Der BRK-Ausschuss nahm diese Themen auf und gab diese in Form von über 100 Fragen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland an die Regierungsdelegation weiter. Die Fragen wurden – wenn überhaupt – nur sehr unzureichend von der Regierung beantwortet. Immer wieder wurde auf bestehende Gesetze verwiesen und die Situation in Deutschland gelobt. Ein ernsthafter Dialog kam so leider nicht zustande.

Beide, die Berichterstatterin für Deutschland Diane Kingston und der Leiter der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte Valentin Aichele, drückten in ihren Schlussworten aus, wie viel in Deutschland noch bis zur zufriedenstellenden Umsetzung der UN-BRK getan werden muss.

Die Aufgabe der BRK-Allianz und der beteiligten NGOs ist es nun, die nötigen Umsetzungsschritte einzufordern und kritisch zu begleiten. Besonders im Licht der Verhandlungen um das neue Teilhabegesetz sind die Ergebnisse der Staatenprüfung Deutschlands wichtig.

Einen Eindruck davon gewinnen oder auch jedes Detail nachvollziehen kann man durch die Videoaufzeichnungen der Staatenprüfung.

Vielen Dank an die Frauenbeauftragte der juristischen Fakultät für die finanzielle Ermöglichung dieser Reise.

Ergänzend zum Bericht möchten wir auf die Veröffentlichung der Concluding observations on the initial report of Germany vom UN-Fachausschuss für die Behindertenrechtskonvention hinweisen.