CAT-Parallelbericht „Intersexualität“
Die Humboldt Law Clinic kann sich über einen großen Erfolg freuen: Mit einem sogenannten Parallelbericht konnte sie das Thema der medizinischen Behandlung intersexueller Menschen auf die Agenda des UN-Ausschusses gegen Folter setzen.
Jeder Vertragsstaat der UN-Konvention gegen Folter (CAT) ist verpflichtet, dem Ausschuss regelmäßig über Aktivitäten zur Verhütung und Bestrafung der Folter oder der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung zu berichten. Seit längerem ist es Praxis von Nichtregierungsorganisationen, diese Staatenberichte um eigene, oft thematisch fokussierte Schatten- oder Parallelberichte zu ergänzen.
Der Verein Intersexuelle Menschen e.V. hatte bereits zum Ausschuss der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und zum UN-Sozialpaktausschuss Parallelberichte verfasst. Über Vermittlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte trat der Verein im Dezember 2010 an die Humboldt Law Clinic heran, um gemeinsam einen Parallelbericht zur CAT zu schreiben.
Den Parallelbericht erarbeiteten zwei Studentinnen der Humboldt-Law-Clinic: Human Rights im WS 2010/11, Lisa Hahn und Carla Weinhardt, unter Anleitung von Clinic-Koordinatorinnen Nora Markard und Jacqui Zalcberg und unter intensiver Mitarbeit von Expertin Juana Remus. Vereinsvorsitzende Lucie Veith arbeitete auf Seiten von Intersexuelle Menschen e.V. am Bericht mit. Nach intensiver Überarbeitung und Übersetzung ins Deutsche gingen Anfang Oktober 15 Exemplare des druckfrischen Berichts nach Genf. Wenig später wurde der Bericht auf der Website des Ausschusses hochgeladen.
Den Parallelbericht in deutscher Sprache finden Sie hier.
Die Humboldt Law Clinic vor dem UN-Antifolterausschuss (CAT)
Im November reiste eine fünfköpfige Delegation des Vereins und der Law Clinic zur Ausschuss-Sitzung nach Genf, um den Bericht dem Ausschuss vorzustellen.
Die Sitzungen zu den Parallelberichten sind nicht öffentlich, um Nichtregierungsorganisationen zu schützen.
Einige weitere Delegationen waren ebenfalls vertreten. Aufgrund der begrenzten Zeit erhielt jede Delegation nur wenige Minuten, um das wesentliche ihres Berichts zusammenzufassen. In der Cafeteria des Palais Wilson und einem leerstehenden Konferenzraum probten wir solange, bis wir alles wichtige in unserem kurzen Statement in englischer Sprache zusammengefasst hatten. Übersetzt wurde auf französisch, chinesisch, spanisch und arabisch – die Glaskabinen sind im Hintergrund an der Stirnseite des Saals zu sehen.
In der Sitzung zu den Parallelberichten aus Deutschland stellten die Ausschussmitglieder auch unserer Delegation mehrere Fragen und zeigten sich von unserem Bericht auch im persönlichen Gespräch sehr angetan. Einzelne Hintergrundinformationen lieferten wir nach telefonischer Abstimmung mit Deutschland am Nachmittag per Email nach.
Unser Bericht war auch am nächsten Tag in der öffentlichen Sitzung zu Deutschland Grundlage mehrerer Fragen des Ausschusses an die deutsche Regierungsdelegation. Diese Sitzung war öffentlich, von ihr existiert ein Webcast; ab Minute 28/29 beantwortet Frau Wittling-Vogel (BMJ) Fragen des Ausschusses zu unserem Bericht.
Schließlich wurde unser Anliegen vom Ausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen zu Deutschland mit mehreren Empfehlungen thematisiert. Den Auszug aus den abschließenden Bemerkungen des Ausschusses finden Sie am Ende des Beitrages. Einen ausführlichen Bericht über die Anhörung in Genf von Nora Markard können Sie hier herunterladen.
Unseren Bericht sowie die Empfehlungen des CAT-Ausschusses zitiert u.a. der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme Intersexualität vom Februar 2012. Clinic-Expertin Juana Remus hatte eine der vorbereitenden Stellungnahmen vorgelegt und mit einigen Clinic-Studierende die Anhörung des Ethikrats zu Intersexualität besucht.
UPR 2013: Parallelbericht zum UN-Menschenrechtsrat
Im Sommer 2012 waren die Humboldt Law Clinic und der Verein Intersexuelle Menschen e.V. auch an der Erstellung eines Parallelberichts im Rahmen des zweiten Universal Periodic Review 2013 beteiligt. Der UPR ist ein Berichtsverfahren des UN-Menschenrechtsrats, dem Hauptforum der UNO-Staaten im Bereich Menschenrechte. Deutschland hat 2013 zum zweiten Mal einen universellen Bericht vorzulegen.
Die im Forum Menschenrechte zusammengeschlossenen NGOs haben mit weiteren Organisationen, darunter auch derHumboldt Law Clinic, einen Parallelbericht erstellt, der Menschenrechtsverletzungen im Bereich Rassismus, Migration und Geschlechtsdiskriminierung fokussiert. Die Clinic und der Verein Intersexuelle Menschen e.V. haben u.a.Passagen zu Intersexualität beigesteuert.
Den Parallelbericht zum UPR 2013 finden sie hier. Weitere Informationen zum UPR 2013 und weitere Berichte finden Sie beim DIMR und beim FORUM MENSCHENRECHTE.
Informationen zur 16. Sitzung der UPR Working Group, in der Deutschland berichtet, finden Sie auf der Seite des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte.
Auszug aus den abschließenden Bemerkungen des CAT-Ausschusses zu Intersexualität
Abschließende Bemerkungen zu Deutschland (CAT/C/DEU/CO/5), S. 6
– eigene Übersetzung –
„Intersexuelle Menschen
20. Der Ausschuss nimmt die im Rahmen des Austauschs erhaltene Information zur Kenntnis, dass der Ethikrat eine Überprüfung der berichteten Praxis routinemäßiger operativer Veränderungen an Kindern durchführt, die mit Geschlechtsorganen geboren wurden, die nicht ohne Weiteres als männlich oder weiblich eingeordnet werden können, auch intersexuelle Menschen genannt, mit dem Ziel einer Evaluierung und möglichen Veränderung der gegenwärtigen Praxis. Der Ausschuss bleibt jedoch besorgt angesichts von Fällen, in denen Gonaden entfernt wurden und kosmetische Operationen an reproduktiven Organen durchgeführt wurden, mit der Folge lebenslanger hormoneller Medikation, ohne effektive Einwilligung aufgrund entsprechender Aufklärung der Betroffenen oder ihrer rechtlichen Vertreter, und in denen weder eine Untersuchung noch Wiedergutmachungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Der Ausschuss bleibt weiterhin besorgt angesichts des Mangels an rechtlichen Bestimmungen, die für solche Fälle Wiedergutmachung und Entschädigung vorsehen (Artikel 2, 10, 12, 14 und 16).
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat:
a) Die effektive Anwendung rechtlicher und medizinischer Standards im Einklang mit guter Praxis zur Sicherstellung der Einwilligung aufgrund entsprechender Aufklärung in die medizinische und operative Behandlung intersexueller Menschen sicherzustellen, einschließlich der vollständigen Aufklärung, mündlich und schriftlich, über die empfohlene Behandlung, ihre Rechtfertigung und Alternativen;
b) Eine Untersuchung von Fällen operativer und sonstiger medizinischer Behandlung von intersexuellen Menschen ohne Einwilligung aufgrund entsprechender Aufklärung vorzunehmen und rechtliche Bestimmungen zu erlassen, um den Opfern solcher Behandlungen Wiedergutmachung einschließlich angemessener Entschädigung zukommen zu lassen;
c) Medizinische und psychologische Fachleute über die Breite sexueller und damit verbundener biologischer und physischer Diversität auszubilden und zu schulen;
d) Patienten und Patientinnen und ihre Eltern richtig über die Konsequenzen unnötiger operativer und anderer medizinischer Interventionen für intersexuelle Menschen aufzuklären.“