Pressemitteilung der ISL: „Einkommensanrechnung verstößt gegen Verfassung“ – Grundlage ist Rechtsgutachten der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte

Im Rahmen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte erstellten die Teilnehmerinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann ein rechtliches Gutachten über die deutsche Rechtslage bezüglich der Eingliederungshilfe behinderter Menschen. Sie stellten fest, dass die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar ist und zudem einen Verstoß gegen die Verfassung darstellt. Sie empfahlen daher eine entsprechende rechtliche Änderung. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) veröffentlichte am 12.09.2013 eine Pressemitteilung, in der sie dieses Ergebnis in Hinblick auf die Bundestagswahl 2013 als „starkes Signal an die neue Regierung“ verstand (so Rechtsanwalt Carl-Wilhelm Rößler, sozialpolitischer Sprecher der ISL und Mitarbeiter des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Köln (ZsL), der das Gutachten begleitet hat). „Jeder Tag, an dem die Einkommens- und Vermögensrechnung weiter existiert, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen!“

Hier finden Sie die Pressemitteilung und das Gutachten. Anmerkungen und Anregungen bitten wir Sie mit dem Betreff „Gutachten Law Clinic“ an die E-Mail-Adresse info@isl-ev.de zu schicken.

Zweite Jubiläumsfeier der Humboldt Law Clinic am 18. Februar 2013 

Am 18. Februar 2013 feierte die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte zum zweiten Mal im Festsaal der Humboldt Universität in der Luisenstraße mit den Kooperationspartner_innen, Förder_innen und Freund_innen sowie den Studierenden der Clinic ihr erfolgreiches Bestehen und ihre institutionelle Verankerung an der Schnittstelle zwischen juristischer Ausbildung und Praxis.

Nach einem Grußwort des Vizepräsidenten der Humboldt Universität Berlin Prof. Dr. Kämper-van den Boogart setzte Prof. Dr. Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte) einen inhaltlichen Impuls zum Thema „Zugang zum Recht – Zentrales menschenrechtliches Anliegen und Auftrag für Jurist_innen“. Im Anschluss wurden zwei der im letzten Jahr abgeschlossenen Projekte der Clinic durch Studierende vorgestellt.

Als Ausklang bot die Jubiläumsfeier einen angehmenen Rahmen, um mit dem Team der Humboldt Law Clinic, den Studierenden des aktuellen sowie abgeschlossener Zyklen und den Projektpartner_innen ins Gespräch zu kommen, sei es inhaltlich zu einem konkreten Projekt oder auch grundsätzlich über die Erfahrungen und Entwicklungen der Clinic.

Einen Bericht mit Bildern finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen und Bilder zur ersten Jubiläumsfeier der Clinic 2012.

Austausch der Studierenden der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte mit Studierenden der Université Ziguinchor (Senegal) am 17. Dezember 2012

Am 17. Dezember 2012 trafen sich die Teilnehmenden der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte mit einer Gruppe von Studierenden der Université Ziguinchor, Senegal. Thema war der Austausch über aktuelle Themen des Grund- und Menschenrechtsschutzes in Deutschland (Europa) und im Senegal.

Hier finden Sie einen ausführlichen Bericht mit Bildern.

Kiobel-Fall vor dem U.S. Supreme Court verhandelt

Am 1. Oktober wurde der Kiobel-Fall erneut vor dem U. S. Supreme Court verhandelt.

Nigerianische Kläger-innen möchten das niederländische Unternehmen Shell für Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen im Niger-Delta zur Rechenschaft ziehen. Sie berufen sich dabei auf den US-amerikanischen Alien Torts Statute (ATS).

Die Regierungen von Staaten wie Großbritannien, Dänemark und auch Deutschland hatten in Amicus curiae briefs(Stellungnahmen von „Freund_innen des Gerichts“) die Zulässigkeit des Prozesses angezweifelt. Der Supreme Court setzte darauf hin ausnahmsweise eine zweite mündliche Verhandlung an. Diese sollte sich vor allem darauf konzentrieren, ob U.S-amerikanische Gerichte für Menschenrechtsklagen zuständig sind, die keinen Bezug zum Staatsgebiet der USA aufweisen.

Ein Team der Humboldt Law Clinic: Grund- und Menschenrechte war an der Redaktion eines Amicus curiae briefsbeteiligt, der das Anliegen der Kläger_innen unterstützt. Anfang 2013 ist mit dem Urteil zu rechnen.

Die Verhandlung kann in voller Länge hier nachgehört werden. Das Wortprotokoll der Verhandlung finden Sie hier.Einen genaueren Bericht zum Verhandlungsverlauf und weitere Informationen Verfahren finden Sie hier.

Hier finden Sie den Amicus-Brief.

Eine Projektbeschreibung finden Sie auch unter Abgeschlossene Projekte.

Parallelbericht zum deutschen Universal Periodic Review 2013 an den UN-Menschenrechtsrat eingereicht

Der UPR ist ein Berichtsverfahren des UN-Menschenrechtsrats, dem Hauptforum der UNO-Staaten im Bereich Menschenrechte. Deutschland hat 2013 zum zweiten Mal einen universellen Bericht vorzulegen.

Die im FORUM MENSCHENRECHTE zusammengeschlossenen NGOs haben mit weiteren Organisationen, darunter auch der Clinic, einen Parallelbericht erstellt, der Menschenrechtsverletzungen im Bereich Rassismus, Migration und Geschlechtsdiskriminierung fokussiert. Die Humboldt Law Clinic: Grund- und Menschenrechte und der Verein Intersexuelle Menschen e.V. haben u.a. Passagen zu Intersexualität beigesteuert.

Den Bericht finden Sie hier. Weitere Informationen zum UPR 2013 und weitere Berichte finden Sie beim DIMR und beim FORUM MENSCHENRECHTE. Der UPR 2013 Deutschland wird auf der Seite des Menschenrechtsrats dokumentiert.

Ausführliche Informationen zum Clinic-Projekt „Intersexualität“ finden Sie auf dieser Unterseite.