Working Paper No. 5 zu Schadensersatzansprüchen für intergeschlechtliche Menschen veröffentlicht

Das Working Paper No. 5 entwirft eine erste Prüfung der Erfolgsaussichten der Entschädigungs- und Schadensersatzbegehren intergeschlechtlicher Menschen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage nationaler Anspruchsgrundlagen. Hintergrund ist das Staatenberichtsverfahren des Anti-Folter Ausschusses der Vereinten Nationen, in dem der Verein Intersexuelle Menschen e.V. in Kooperation mit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte im Frühjahr 2011 einen Parallelbericht über die Behandlungspraxis intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland einreichte.

Aufgrund der Schilderungen dieses Berichts forderte der Ausschuss in seiner 47. Sitzung im Herbst 2011 die Bundesrepublik Deutschland dazu auf, Schadensersatz und Entschädigungsansprüche für in Folge von geschlechtszuweisenden Operationen geschädigte intersexuelle Menschen bereitzustellen. Eine umfangreiche rechtliche Darstellung der Anwendbarkeit bestehender nationaler Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche für intersexuelle Menschen gibt es im deutschen Rechtsraum bislang noch nicht.  Anhand der Darstellung der gängigen Anspruchsauslegung im ersten Teil, wird im zweiten Teil skizziert, an welchen Stellen eine Fortentwicklung in der Auslegung möglich und geboten ist, um auf der Grundlage dieser Normen Schadensersatz und/oder Entschädigung gewähren zu können. Zudem wird auf den legislativen Handlungsbedarf der Bundesrepublik verwiesen. Wir danken dem Kooperationspartner Intersexuelle Menschen.