Grund- und Menschenrechte verteidigen, Antidiskriminierung und Inklusionspolitiken voranbringen – in der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR) arbeiten Studierende im engen Austausch mit Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und weiteren Akteuren an konkreten Fällen mit direktem Bezug zur Praxis.
Die Teilnehmenden der HLCMR vertiefen so schon während des Studiums ihre rechts- und/oder sozialwissenschaftlichen Fertigkeiten sowie ihre Kenntnisse in spezifischen Rechtsgebieten sowie im transnationalen Mehrebenensystem und erweitern sie um praktisch bedeutsame Erwägungen und Erfahrungen.
Sie erhalten Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen von Beratungsstellen, Verbänden, staatlichen Antidiskriminierungsstellen, Kanzleien und sonstigen Akteuren. Sie erleben, was es heißt, Rechte in der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu erkämpfen und durchzusetzen.
Zusätzlich zur Vermittlung des wissenschaftlichen Schreibens für die Praxis legen wir besonderen Augenmerk auf Austausch und Lehre auf Augenhöhe. Diversitytrainings, Rhetorikkurse, Methodenworkshops und das Erlernen des juristischen Bloggens ergänzen die einjährige Ausbildung.
Unsere Kooperationspartner_innen profitieren von der juristischen Kompetenz und dem Engagement der HLCMR. Aus der gemeinsamen Arbeit entstehen z.B. Rechtsgutachten, Beratungsleitfäden, policy paper und Klageschriften, die von den Verbänden, NGOs, Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen für ihre weitere Arbeit genutzt werden können.
An der HLCMR können können Studierende der Rechtswissenschaft und der Gender Studies teilnehmen. Die Clinic wird von einem juristisch und sozialwissenschaftlich kompetenten Team betreut. Sie kooperiert mit dem Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung LSI Berlin der Humboldt-Universität zu Berlin.
Häufig gestellte Fragen
Studierende der Rechtswissenschaft (ab dem 3. Semester) und der Gender Studies können an der HLCMR im Rahmen eines einjährigen Zyklus teilnehmen, der jedes Wintersemester startet. Er besteht aus zwei Lehrveranstaltungen, einem Pflichtpraktikum und Zusatzworkshops: Wintersemester: Grundlagenseminar „Grund- und Menschenrechte in Theorie und Praxis“: Die Studierenden lernen Rechtsgrundlagen kennen und theoretisch einordnen. Sie entwickeln ein an der Praxis orientiertes Verständnis für die Arbeit mit konkreten Fällen und die strategische Prozessführung. Der Kurs dient auch der Vorbereitung auf das Praktikum. Einzelne Sitzungen werden von Expert*innen aus der Praxis geleitet. Zusätzlich angeboten werden ein zweiteiliger Workshop „Juristisches Bloggen“, ein Diversity-Training sowie ein Rhetoriktraining.
Vorlesungsfreie Zeit: Vierwöchiges Praktikum bei unseren Kooperationspartner*innen. HLCMR Rechtsanwält*innen Die Studierenden absolvieren das Praktikum in Zweierteams. Jedes Team und jedes Projekt, wird von einer Mitarbeiter*in der HLCMR intensiv betreut. erhalten Einblick in die Arbeit der jeweiligen Einrichtung und bearbeiten eine konkrete rechtliche Fragestellung.
Sommersemester: Vertiefungsseminar: Die Arbeit an den Fällen wird in einem Kolloquium fortgesetzt und wissenschaftlich vertieft. Einzelne Sitzungen werden von Expert*innen aus der Praxis geleitet. Einzelne Veranstaltungen finden bei unseren Kooperationspartner*innen statt. So erhalten alle Studierenden Einblick in vielfältige Tätigkeitsbereiche der Menschenrechts- und Antidiskriminierungsarbeit. Die Studierendenteams stehen weiter in Kontakt mit den NGOs und Anwält*innen und werden von einer Mitarbeierin der Clinic betreut. Am Ende steht ein Produkt (z.B. ein Schriftsatz oder Bericht), das in konkreten Verfahren, in rechtspolitischen Debatten oder in der Beratungsarbeit Verwendung finden kann.
Der Zyklus wird von einer öffentlichen Vortragsreihe in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien begleitet. Zudem erarbeiten und veröffentlichen die Studierenden einen Blogbeitrag auf dem grundundmenschenrechtsblog.de der HLCMR. Sie werden dabei vom Team der HLCMR betreut.
Bei erfolgreichem Abschluss des einjährigen Zyklus erhalten die Studierenden ein Zertifikat. Herausragende Arbeiten werden als Working Paper veröffentlicht. Nach Abschluss der Clinic besteht die Möglichkeit sich im Alumni*ae-Netzwerk der HLCMR zu engagieren.
Die Veranstaltungen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte sind sowohl im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) als auch im Studiengang Gender Studies (MA) anerkennungsfähig:
– Grundlagenkurs „Grund- und Menschenrechte in Theorie und Praxis“: 6 LP BZQ-I (Rechtswiss.) bzw. 3 Studienpunkte im Modul 6-1 (Gender Studies)
– Praktikum: juristisches Pflichtpraktikum nach § 2 JAO (Rechtswiss.)
– Vertiefungsseminar: Modul 6-2, 3 Studienpunkte für aktive Teilnahme (Gender Studies); weitere 4 Studienpunkte erwerben sie für das Abschlussschriftstück (MAP), wenn Sie auch am Praktikum teilgenommen haben (Gender Studies).
Wir bemühen uns um eine Anerkennung des gesamten Zyklus als ein Freisemester nach § 13 Abs. 2 JAO.
Die Humboldt Law Clinic richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Semester und an Studierende der Gender Studies (MA). Auch Studierende der Freien Universität Berlin können teilnehmen. Leider können wir keine Programmstudierenden (z.B. Erasmus und LL.M.) aufnehmen.
Vorkenntnisse in den Bereichen Grund- und Menschenrechte sowie Antidiskriminierungsrecht sind nicht erforderlich, jedoch hilfreich und willkommen. Wichtiger sind uns Ihr persönliches Interesse und die Bereitschaft, sich im Projekt aktiv zu engagieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit einer Teilnahme für ein Jahr (d.h. für das kommende WS sowie für das darauf folgende SoSe) verpflichten. Bedenken Sie vorab bitte mögliche terminliche Kollisionen mit anderen Lehrveranstaltungen – auch im zweiten Teil des einjährigen Zyklus! Wir erwarten von Ihnen eine aktive Teilnahme am gesamten einjährigen Zyklus.
Um die qualitative Arbeit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte sowie die Vermittlung von spezialisierten Praktika bei NGOs oder Kanzleien gewährleisten zu können, ist die Zahl der Teilnehmenden in jedem Zyklus auf 16-20 Studierende begrenzt.
Der einjährige Zyklus startet immer zum Wintersemester. Die nächste Bewerbungsrunde ist gestartet. Alle wichtigen Informationen finden sich in der Ausschreibung.
Wenn Sie sich für ein Jahr Law Clinic entscheiden, bewerben Sie sich bitte per Email an lawclinic@rewi.hu-berlin.de mit
– einem anonymisierten Lebenslauf (ohne Foto und ohne Angaben zu Name, Alter/Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Beruf der Eltern, Staatsangehörigkeit). Bitte machen Sie darin insbesondere Angaben zu Ihrem gesellschaftlichen Engagement.
– einem Nachweis Ihrer Studienleistungen.
– Zudem erläutern Sie bitte in einem Anschreiben (eine Seite) Ihre Motivation und Ihre Studienplanung.
– Ihre Kontaktdaten (Name, Email-Adresse, Telnr.) geben Sie bitte (nur) in der Email an, an die Sie ihre Dokumente anhängen.
Leider können wir außerhalb des Rahmens der Teilnahme am Zyklus keine Praktika anbieten.
Über finanzielle Unterstützung freuen wir uns sehr:
Spendenkonto
Kontoinhaber: Humboldt-Universität zu Berlin
IBAN: DE95 1007 0848 0512 6206 01
BIC: DEUTDEDB110
Kreditinstitut: Berliner Bank – NL der Deutsche Bank PGK AG
Referenz: Humboldt Law Clinic 10104521
Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte
Humboldt Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien
Unter den Linden 9
10099 Berlin
Tel: +49 (0)30 2093-3315 /-3436 (Mi 10-12, 14-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr)
Fax: +49 (0)30 2093-3431
lawclinic@rewi.hu-berlin.de
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