Since the global spread of COVID-19, social distancing as well as infection control and quarantine measures has a significant impact on everyday life. However, these existential protection measures are often not feasible for refugees in refugee shelters.
For years, refugees have been complaining about disastrous hygienic conditions and lack of privacy in refugee shelters. Under such circumstances it is nearly impossible to comply with the additional hygiene measures required in the fully occupied accommodations with shared rooms, communal sanitary facilities and kitchens. There is also a lack of information about the disease, legal regulations and necessary protective measures.
The lack of medical, psychosocial and legal advice aggravates the situation, especially for fundamentally vulnerable groups such as women, children and LGBTIQ persons and for COVID-19 risk groups. This is compounded by inadequate and disproportionate crisis management. Entire shelters are being quarantined. Infected persons are transferred at short notice. Fear and panic are spreading. Instead of receiving information, refugees face massive police operations in response.
Even beyond their accommodation, the pandemic poses problems for refugees and their lawyers when it comes to enforcing their rights.
We would like to discuss all this from the perspective of the people affected, from the perspective of lawyers, and from the perspective of basic and human rights:
Jennifer Kamau, International Women’s Space Berlin
Barbara Wessel, Attorney at Law in Berlin
Sarah Lincoln, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
Am 22. Oktober 2019 fand eine Podiumsdiskussion zum Thema „Institutionelle Rassismus jenseits des Nsu-Komplet als rechtliche Herausforderung“ statt.
Hintergrund und Ziel der Veranstaltung
Seit 1966 ist die Bundesrepublik Deutschland durch die Ratifizierung der Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) verpflichtet, alle Menschen in ihrem Hoheitsgebiet vor allen Formen der rassistischen Diskriminierung zu schützen. Doch die Ermittlungen und die Aufarbeitung des NSU-Komplexes haben besonders deutlich gezeigt, wie groß das Problem mit institutionellem Rassismus in Deutschland ist. Dieser strukturell verankerte Rassismus in Deutschland ist auch einer der zentralen Kritikpunkt in allen Parallelberichten an den UN-Antirassismus-Ausschuss im Jahr 2015.
Bei der Beseitigung von rassistischer Diskriminierung stellt die Bekämpfung von institutionellem Rassismus einen wichtigen Bestandteil dar. Die Bekämpfung institutionellen Rassismus ist ein komplexes Thema, das bis jetzt nicht ausreichend wissenschaftlich behandelt wurde. Vielmehr bedarf es in diesem Bereich weiterer praxisbezogener Forschung.
Im Bildungsbereich liegen im Gegensatz zu den juristischen Einrichtungen und der Rechtswissenschaft bereits erste empirische Forschungsergebnisse zu dem Thema vor. Das Hauptanliegen der Veranstaltung war es, von diesen Erfahrungen zu lernen. Um weitere Forschung zu erleichtern, ist es vor allem interessant, sich anzuschauen, wie die Forscher*innen den Begriff des institutionellen Rassismus definieren und welche Forschungsmethoden sie dabei anwenden.
Gemeinsam mit Refugee Law Clinic Berlin veranstaltete die HLCMR eine Podiumsdiskussion und Filmvorführung zu dem Thema „Zone der Rechtlosigkeit? Der EU-Türkei- Deal aus menschenrechtlicher Perspektive“.
Hintergrund und Fragestellung der Veranstaltung
Die aktuellen Diskussionen zur sog. Flüchtlingspolitik fokussieren sich vor allem auf die Sicherung der Außengrenzen der EU. Der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen tritt dagegen in den Hintergrund; diese Verantwortung wird auf andere Staaten verlagert.
Während sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden innerhalb der EU einigen können, ertrinken weiterhin Menschen im Mittelmeer oder leben unter menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln in den „Hotspots“. Das Festsetzen in den „Hotspots“ ist direkte Folge des sog. EU-Türkei-Deals. Aufbauend auf dessen Prämisse, dass die Türkei ein „sicherer Drittstaat“ sei, sollen Personen im Regelfall dann in die Türkei abgeschoben werden, statt in einem EU-Mitgliedsstaat ein Asylverfahren zu durchlaufen. Das Podium wird sich mit der Frage beschäftigen, ob eine solche Externalisierung zulässig und mit dem verbrieften Schutz vor Menschenrechtsverletzungen vereinbar ist. Weil der EU-Türkei-Deal als Vorreiter für die europäische Politik der Externalisierung gilt, stellt sich diese Frage mit besonderer Dringlichkeit.
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir auch wissen: Wie ist die Lage vor Ort in den „Hotspots“? Wie steht es um die Prämisse des Abkommens, dass die Türkei ein „sicherer Drittstaat“ sei? Was bedeutet diese Entwicklung für die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems?
Filmvorführung: „Am Rande Europas“ ,von Omar Barkal, Donata Hasselmann und Sascha Kellermann.
Am 7. November 2018 veranstaltete HLCMR eine Podiumsdiskussion zum Thema „Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch“.
Hintergrund und Fragestellung der Veranstaltung
Noch 1993 konstatierte das Bundesverfassungsgericht eine Austragungspflicht schwangerer Frauen und konstruierte eine Pflicht des Staates zum Schutz des Embryos gegen seine „Mutter“. Die Rechte der Frau, wie das Recht auf Leben, auf körperliche und psychische Integrität, auf Familienplanung, Intimitätsschutz und Menschenwürde zählten demgegenüber wenig. Mit der Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens wird nicht nur die Beratungspflicht, sondern auch das sog. Werbeverbot des § 219a StGB begründet, welches tatsächlich ein Informationsverbot ist. Faktisch wird für viele Frauen der Zugang zu Schwanger-schaftsabbrüchen erschwert. Die Anti-Choice-Bewegung zeigt sich stark wie lange nicht mehr, sie tritt welt- und europaweit für die Beschneidung von Frauenrechten ein. Auch in Deutschland versucht sie, die Stigmatisierung und Kriminalisierung ungewollt Schwangerer und ihrer Ärzt*innen voranzutreiben.
Wie stellt sich die rechtliche und tatsächliche Situation im Falle einer ungewollten Schwangerschaft in Deutschland heute dar? Wodurch ist die massive Verschlechterung der ärztlichen Versorgung begründet? Wie können auch Grund- und Menschenrechte der Schwangeren angemessen geschützt werden? Welches Frauenbild wird tradiert durch „Werbeverbote“ und Austragungspflichten?
Am Abend des 17. Mai fand die von der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte und Humboldt Refugee Law Clinic organisierte Podiumsdiskussion „NSU-Prozess: Schlussstrich oder Neuanfang?“ statt.
Nach einem Grußwort von Prof. Dr. Martin Eifert, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und einleitenden Worten von Safiye Sahin (Humboldt Refugee Law Clinic) moderierte Doris Liebscher (Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte) ein kontroverses Podiumsgespräch mit Sanchita Basu, Geschäftsführerin von ReachOut, Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin; RAin Anna Luczak, Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess, Mitautorin des Buches „Kein Schlusswort. Plädoyers im NSU-Prozess“; Oberstaatsanwältin Ines Karl, Abteilungsleiterin Staatsanwaltschaft Berlin, u.a. zuständig für Hasskriminalität sowie Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover.
Am 31.03.2017 veranstaltete die HLCMR gemeinsam mit ECCHR und FAU einen Workshop zum Thema „Zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen“.
Die Frage der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen, die durch das Unternehmen selbst oder seine Tochter- und Zulieferbetriebe (mit-)verursacht wurden, ist seit einigen Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Debatten. Während in den USA und in Großbritannien Unternehmen teilweise in deliktische Haftung genommen werden können, wenn sie an Menschenrechtsverletzungen und massiven Umweltverschmutzungen im Ausland beteiligt waren, gibt es in Deutschland kaum entsprechende Fälle. Allerdings stellt sich auch hier mit Blick auf anhängige Verfahren und die Umsetzung der UN Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den Nationalen Aktionsplan die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Unternehmen in Deutschland für die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen durch eigene Geschäftstätigkeiten im Ausland oder Tätigkeiten ihrer Tochtergesellschaften oder Zulieferer haften.
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin und der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnbergveranstalten zu diesen Fragen einen eintägigen Workshop mit NachwuchswissenschaftlerInnen, die sich mit den genannten Themen wissenschaftlich befassen und deren Beiträge auf der Grundlage eines Call for Papers ausgewählt wurden.
Ziel des Workshops war, die wissenschaftliche Diskussion zu Fragen der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen voranzubringen.
Die NachwuchswissenschaftlerInnen haben ihre Beiträge in einem 15 minütigen Referat vorgestellt. Dieses wurde von einer/einem Hochschullehrerin/-er für ca.10 Minuten kommentiert worden. Hieran schloß sich eine allgemeine Diskussionsrunde, an der auch AnwältInnen und PraktikerInnen aus Zivilgesellschaft und menschenrechtlichen Organisationen teilgenommen haben.
Am 09.02.2017 fand einen Expertinnen-Workshop im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von JUMEN, dem bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und der HLCMR zu Geschlechterstereotypen in Sexualstrafverfahren statt.
Zwei Beraterinnen des bff sowie zwei Berliner Nebenklagevertreter_innen haben mit den Projektbeteiligten die konkrete Ausgestaltung der empirischen Forschung besprochen. Mittelfristig soll das durch die empirische Forschung ermittelte Datenmaterial auch dazu verwendet werden, Vergewaltigungsmythen und Geschlechterstereotypen sichtbar zu machen, ihre Wirkungsweise zu verstehen, sowie konkrete rechtspolitische (und darüber hinausgehende) Forderungen zu entwickeln, um ihrer Reproduktion entgegenzuwirken.
Von Anfang an hat die BRK-Allianz, bei der die Kooperationpartnerin ISL e.V. (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben) wichtiges Mitglied ist, das Staatenprüfungsverfahren kritisch verfolgt und aktiv mit Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und einem Parallelbericht begleitet. Bei dem Verfahren selbst in Genf hatten zwei Teilnehmerinnen der Humboldt Law Clinic: Grund- und Menschenrechte die einmalige Chance, die Arbeit vor Ort mitzuerleben. Neben einem bereichernden Einblick in die Funktionsweise völkerrechtlicher Systeme, konnten sie Fragen und Antworten zu den Behindertenrechten verfolgen.
50 Artikel umfaßt die UN-Behindertenrechtskonvention. Sechs Jahre nach Ratifikation dieses völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland wurde Ende März dessen Umsetzung vom BRK-Auschuss geprüft. Dies geschah durch einen so genannten Konstruktiven Dialog zwischen einer Delegation der Bundesregierung und den Auschussmitgliedern. Weiterhin äußerten sich die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte und die Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung.
Sechs Sprecher_innen der BRK-Allianz aus den verschiedensten Organisationen haben im Vorfeld des konstruktiven Dialogs des BRK-Ausschusses und der deutschen Regierungsdelegation ein Briefing für die Ausschussmitglieder abgehalten, in dem die wichtigsten Themen der UN-BRK und deren bisher noch nicht gelungene Umsetzung in Deutschland deutlich gemacht wurden.
Die Themenspanne war breit: Zur Sprache kamen die Prinzipien der Inklusion und der angemessenen Vorkehrungen, der Arbeit in Werkstätten und dem Verhältnis zum regulären Arbeitsmarkt, das nach wie vor segregierte Schulsystem, der Vermögensabhängigkeit der Eingliederungshilfe, dem Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit gesetzlicher Betreuung in allen Angelegenheiten, der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei der Entwicklungszusammenarbeit, und Zwangsbehandlungen in psychiatrischen und anderen stationären Einrichtungen, sowie fehlende Assistenz für Eltern mit Behinderung. Dies alles vor dem Hintergrund der föderalen Spannungslage von (Un-)zuständigkeitszuweisungen in Deutschland, der Handlungsbedarf ist also groß.
Der BRK-Ausschuss nahm diese Themen auf und gab diese in Form von über 100 Fragen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland an die Regierungsdelegation weiter. Die Fragen wurden – wenn überhaupt – nur sehr unzureichend von der Regierung beantwortet. Immer wieder wurde auf bestehende Gesetze verwiesen und die Situation in Deutschland gelobt. Ein ernsthafter Dialog kam so leider nicht zustande.
Beide, die Berichterstatterin für Deutschland Diane Kingston und der Leiter der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte Valentin Aichele, drückten in ihren Schlussworten aus, wie viel in Deutschland noch bis zur zufriedenstellenden Umsetzung der UN-BRK getan werden muss.
Die Aufgabe der BRK-Allianz und der beteiligten NGOs ist es nun, die nötigen Umsetzungsschritte einzufordern und kritisch zu begleiten. Besonders im Licht der Verhandlungen um das neue Teilhabegesetz sind die Ergebnisse der Staatenprüfung Deutschlands wichtig.
Einen Eindruck davon gewinnen oder auch jedes Detail nachvollziehen kann man durch die Videoaufzeichnungen der Staatenprüfung.
Vielen Dank an die Frauenbeauftragte der juristischen Fakultät für die finanzielle Ermöglichung dieser Reise.
Ergänzend zum Bericht möchten wir auf die Veröffentlichung der Concluding observations on the initial report of Germany vom UN-Fachausschuss für die Behindertenrechtskonvention hinweisen.
Das Recht der Schwächeren: Argentinien, Guatemala, Sri Lanka und Irak – Strategien im Kampf gegen die Straflosigkeit
Ob Menschenrechtsverbrechen aufgeklärt und juristisch verfolgt werden, ist weniger Frage der Beweislage, als eine Frage der Macht. Juristinnen und Juristen nutzen deshalb nicht nur geschickt die Spielräume der nationalen (Sieger-)Justiz, um widrige Machtkonstellationen zu unterlaufen. Sie initiieren auch Prozesse vor nationalen Gerichten anderer Staaten oder fordern von internationalen Institutionen die Strafverfolgung vergangenen Unrechts ein.
Anhand emblematischer Beispiele juristischer Aufarbeitungsprozesse untersuchen wir, mit welchen Rechtsinstrumenten und Strategien Straflosigkeit national und international erfolgreich bekämpft werden kann. Wann scheitert der juristische Weg an politischer Macht? Welche Entwicklungen nimmt das Weltrechtsprinzip aktuell? Und was bedeutet das für die Praxis transnationaler Menschenrechtsarbeit?
Eine Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.
fter a brief overview of the UN Human Rights System, this workshop will ask students to work in teams and analyse specific human rights cases, taken from real examples, and then to consider how to best bring the issue to the UN system.
AEach group will have some time to work on their case – considering which mechanism/s would be best to use for the case in question taking into account both procedural requirements and substantive issues. Time will be given for groups to develop a short outline of their proposal, and then each team will present their work to the group. Following the presentations there will be time for general discussion on the strengths and limits of the UN System more generally.
The aim of the workshop is for students will gain a practical understanding of the strengths and limits of different UN human rights mechanisms for individual and group complainants, and become familiar with a number of topical and current substantive human rights issues.
Please note: The number of participants is limited, so please register early. Mail to juana.remus@rewi.hu-berlin.de!
Jacqui Zalcberg is a Human Rights Officer at the United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR), where she has worked in the Special Procedures Branch. In this role supported the work of the UN Special Rapporteur on migrants, where she worked on his year long study on the rights of migrants at the borders of the EU, and the UN Special Rapporteur on the rights of indigenous peoples . Prior to her work at the UN she has worked as a human rights lawyer on a range of human rights cases in a variety of international and domestic forum, including in the inter-american human rights system, and under the Alien Tort Statute in US Courts as a lawyer for the NGO EarthRightsInternational.
Am 22. und 23.9. traf sich die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR) mit anderen Law Clinics aus ganz Europa bei einem von der Opensociety Justice Foundation (OSJI) und dem European Network for Clinical Legal Education (ENCLE) veranstalteten Human Rights Training for Clinical Law Professors/Supervisors in Brüssel. Die HLCM wurde dabei von unserer Mitarbeiterin Theresa Tschenker vertreten.
Neben schon etablierten Law Clinics waren bei dem Training auch engagierte Mitarbeiter_innen vertreten, die sich noch in der Aufbauphase ihrer Clinic befinden. So konnte die Humboldt Law Clinic ihre Lehrmethoden und ihre auf fünf vollendete Zyklen basierenden Erfahrungen bei der Umsetzung einer auf Grund- und Menschenrechte fokussierten Clinical Education an andere Law Clinics weitergeben.
Nach vielgestaltigen Diskussionen über unterschiedliche Lehransätze und -methoden und der Nachhaltigkeit von Clinical Legal Education endete das Training mit einem inhaltlichen Workshop zum Thema Racial Profiling. Nach einem europäischen Vergleich des rechtlichen und wissenschaftlichen Umgangs mit dieser diskriminierenden Polizeipraxis stand der Austausch der Lehrmethode zum Thema Racial Profiling im Vordergrund. Hier blickt die HLCM auf einen weitreichenden Erfahrungsschatz in der Beschäftigung mit der Verschränkung von Rassismus und Recht zurück: Neben den Projekten zu Rassistische Einlasskontrollen vor Gericht und Institutionellem Rassismus erarbeiteten die Studierenden auch Artikel in Zeitschriften zu Racial Profiling, wie die Law Clinic Studierende Sarah Lisa Washington nach Beendigung ihres Clinic-Projektes in der Juridikum 1/2014. Auch im gerade abgeschlossenen fünften Zyklus war Racial Profiling ein Thema.
Eben jene Erfahrungen zu teilen und andere Einschätzungen, Erfolge und methodische Ansätze kennenzulernen, aber auch im Vergleich selbstkritisch zu hinterfragen – davon lebte das Training und machte es zu einem gelungenen europäischen Austausch!
Im Rahmen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte haben Franziska Brachthäuser und Theresa Richarz im 4. Zyklus 2012/13 ein Gutachten zu Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen intersexuierter Menschen infolge geschlechtszuweisender Operationen gegen die Bundesrepublik Deutschland angefertigt.
Im Rahmen der Konferenz „Gender and „the law“- Limits, Contestations and Beyond“ haben sie nun ihre Arbeit vorgestellt, um den internationalen und interdisziplinären Austausch zu verbessern. Der Vortrag mit dem Titel „Intersexuality and Violence“ über den Umgang mit Intersexualität in Deutschland wurde mit großem Interesse angenommen. In der angenehmen Konferenzatmosphäre ergaben sich Gespräche, die die Law Clinic-Alumnae zu neuen Gedanken und Kooperationen inspirierte.
Am 17. Dezember 2012 trafen sich die Teilnehmenden der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte mit einer Gruppe von Studierenden der Université Ziguinchor, Senegal. Thema war der Austausch über aktuelle Themen des Grund- und Menschenrechtsschutzes in Deutschland (Europa) und im Senegal.
Mehr über universitäre praxisbezogene Ausbildungsangebote im Bereich der Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten wollte eine Gruppe von Studierenden aus dem Senegal erfahren, als sie sich am 17. Dezember 2012 mit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte traf.
Im Rahmen einer vom DAAD finanzierten Forschungsreise zum Thema des Grundrechtsschutzes im (europäischen) Mehrebenensystem hatten die 12 Studierenden der Rechtswissenschaften der Université de Ziguinchor (Senegal) und die sie begleitende Hochschullehrerin Dr. Geneviève Bremond Sarr bereits zahlreiche andere Einrichtungen und Institutionen besucht, die dem Grund- und Menschenrechtsschutz verpflichtet sind. So etwa den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und das Europäische Parlament. Die Studierenden hatten mit Vertreter_innen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundestags sowie des Bundesministeriums der Justiz gesprochen und sich kontinuierlich inhaltlich auseinandergesetzt mit verschiedenen Aspekten des Grund- und Menschenrechtsschutzes in Deutschland.
Die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte hatte das Interesse der Forschenden geweckt wegen der Verknüpfung von gesellschaftspolitisch engagierter Arbeit an konkreten praktischen Fällen und universitärer juristischer Ausbildung.
Nachdem Karina Theurer als eine der Lehrenden der Clinic einzelne praxisbezogene Projekte vorgestellt und die Studierenden begrüßt hatte, diskutierten die Studierenden aus Ziguinchor und Berlin gemeinsam über Optionen der institutionalisierten Einbettung des Grund- und Menschenrechtsschutzes an juristischen Fakultäten und über die Frage, auf welche Weise bestmöglich universitäre Ressourcen und Know-how konkreten politischen und sozialen Anliegen zugute kommen könnten. In diesem Zusammenhang diskutierten die Studierenden auch über aktuelle Themen des Grund- und Menschenrechtsschutzes sowohl im Senegal als auch in Deutschland. Etwa über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konventionswidrigkeit der Sicherungsverwahrung und über die Situation politischer Gefangener in der südlichen Region Senegals, der Casamance.
Im Anschluss an die jeweils französisch – deutsch konsekutiv gedolmetschten Gespräche in Kleingruppen wurde die Veranstaltung geöffnet für Interessierte: einzelne Vertreter_innen der Studierenden aus Ziguinchor hielten einen Vortrag über den schwelenden und immer wieder aufflammenden bürgerkriegsähnlichen Konflikt in der Casamance und über die Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft und den kontinuierlichen Schutz von Grund- und Menschenrechten. Im Rahmen eines Seminars zur Konfliktanalyse und -bearbeitung an der Universität Gießen hatten die Studierenden der Université Ziguinchor gemeinsam mit Gießener Studierenden Forderungen und Empfehlungen ausgearbeitet, die sie den Konfliktparteien nach ihrer Rückkehr in die Casamance überreichen wollten.
Nach dem Vortrag luden die Studierenden der Université Ziguinchor dazu ein, die Kontakte und den Austausch zu vertiefen und den Abend mit gemeinsamen Gesprächen sowie der einen oder anderen mitgebrachten Köstlichkeit aus der Casamance ausklingen zu lassen.
Am 1. Oktober 2012 wurde der Kiobel-Fall erneut vor dem U. S. Supreme Court verhandelt.
Nigerianische Kläger-innen möchten das niederländische Unternehmen Shell für Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen im Niger-Delta zur Rechenschaft ziehen. Sie berufen sich dabei auf den US-amerikanischen Alien Torts Statute (ATS).
Die Regierungen von Staaten wie Großbritannien, Dänemark und auch Deutschland hatten in Amicus curiae briefs (Stellungnahmen von „Freund_innen des Gerichts“) die Zulässigkeit des Prozesses angezweifelt. Der Supreme Court setzte darauf hin ausnahmsweise eine zweite mündliche Verhandlung an. Diese sollte sich vor allem darauf konzentrieren, ob U.S-amerikanische Gerichte für Menschenrechtsklagen zuständig sind, die keinen Bezug zum Staatsgebiet der USA aufweisen.
Ein Team der Humboldt Law Clinic: Grund- und Menschenrechte war an der Redaktion eines Amicus curiae briefs beteiligt, der das Anliegen der Kläger_innen unterstützt. Anfang 2013 ist mit dem Urteil zu rechnen.
Die Verhandlung kann in voller Länge hier nachgehört werden. Das Wortprotokoll der Verhandlung finden Sie hier. Einen genaueren Bericht zum Verhandlungsverlauf und weitere Informationen Verfahren finden Sie hier.