Im Rahmen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte erstellten die Teilnehmerinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann ein rechtliches Gutachten über die deutsche Rechtslage bezüglich der Eingliederungshilfe behinderter Menschen. Sie stellten fest, dass die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar ist und zudem einen Verstoß gegen die Verfassung darstellt. Sie empfahlen daher eine entsprechende rechtliche Änderung. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) veröffentlichte am 12.09.2013 eine Pressemitteilung, in der sie dieses Ergebnis in Hinblick auf die Bundestagswahl 2013 als „starkes Signal an die neue Regierung“ verstand (so Rechtsanwalt Carl-Wilhelm Rößler, sozialpolitischer Sprecher der ISL und Mitarbeiter des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Köln (ZsL), der das Gutachten begleitet hat). „Jeder Tag, an dem die Einkommens- und Vermögensrechnung weiter existiert, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen!“
Hier finden Sie die Pressemitteilung und das Gutachten. Anmerkungen und Anregungen bitten wir Sie mit dem Betreff „Gutachten Law Clinic“ an die E-Mail-Adresse info@isl-ev.de zu schicken.