Vor einigen Monaten veröffentlichte die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte ein Gutachten zur Unvereinbarkeit der Bedürftigkeitsabhängigkeit der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Demnach ist die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar und verstößt gegen die Verfassung. Das Gutachten wurde u.a. beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung im November 2013 und beim Landesbeirat der Behindertenbeauftragten von Berlin im März 2014 vorgestellt. Zudem wurde es in einem Verfahren vor dem LSG Stuttgart von den Kläger_innen verwendet.
Das Gutachten finden Sie hier.
Das Gutachten wurde auch in der Sozialrecht aktuell 2/2014 veröffentlicht: hier.