10-18 Uhr. Unter den Linden 6, Raum 2249a.
Sechs Jahre ist es her, dass die Anti-Folter-Kommission der Vereinten Nationen die geschlechtszuweisenden Operationen an inter*geschlechtlichen Minderjährigen als Verstoß gegen die Anti-Folter-Konvention bewertet hat. Was hat sich seither in Deutschland getan um die rechtliche Situation inter*geschlechtlicher Kinder und Erwachsener zu verbessern? Nachdem 2013 mit § 22 Abs. 3 PStG für inter*geschlechtliche Kinder die Möglichkeit geschaffen wurde, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister offen zu lassen, wurde nun eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um die gesetzliche Anerkennung einer dritten rechtlichen Geschlechtsoption zu erreichen. Obwohl Inter*geschlechtlichkeit zunehmend in öffentlichen Debatten thematisiert wird und sich Handlungsappelle an die Legislative häufen, zeigt eine Studie von 2016, dass die Anzahl der Operationen an inter*geschlechtlichen Minderjährigen in Deutschland nicht abnimmt. Aus diesem Anlass soll der rechtlichen Situation inter*geschlechtlicher Menschen zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein Thementag gewidmet werden. Er soll genutzt werden, um rechtliche Herausforderungen inter*geschlechtlicher Menschen aus verfassungsrechtlicher, strafrechtlicher, personenstandsrechtlicher sowie gender-theoretischer Perspektive zu beleuchten.
Alle Fotos: Carl Melchers