Die HLCMR bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP

HLCMR Freshfields Bruckhaus DeringerDie Teilnehmenden der HLCMR hatten am 17.07.2015 die Möglichkeit, in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP zwei Projekte aus dem laufenden Zyklus vorzustellen und rechtliche Fragen und Herausforderungen mit den Anwält*innen vor Ort zu diskutieren. Vorgestellt wurden „Projekt 4: Rechtsprechungsanalyse zu Belästigung/sexueller Belästigung und AGG“ sowie „Projekt 9: Individualbeschwerde vor dem UN Ausschuss für die Rechte des Kindes oder Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – am Beispiel des Zugangs zu Gesundheitsleistungen für Flüchtlingskinder„. Nach angeregter Diskussion mit Aussicht auf den Potsdamer Platz wurden noch Abschlussfotos geknipst und die Teilnehmenden dann in die finale Phase des Schriftstück-Verfassens geschickt.

Wir bedanken uns bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP für die fortlaufende Unterstützung der HLCMR und den herzlichen Empfang.

Die HLCMR berichtet ab jetzt über Gerichtstermine

Der Veranstaltungskalender informiert Sie ab jetzt auch über Gerichtstermine, die im Zusammenhang mit unseren Projekten stehen. Die Terminankündigungen werden der Prozessbeobachtung, Solidaritätsbekundung und dem Verfolgen aktueller rechtlicher Entwicklungen dienen.

Passend zu unserem Projekt 5: “Assistenz im Krankenhaus”? des aktuellen Zyklus verhandelt das Arbeitsgericht Berlin am 4.11.2015 über gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen bei dem Arbeitgeber „Ambulante Dienste“.

Schutz aller Hochschulangehörigen vor Diskriminierung

Die HU schützt alle Hochschulangehörigen und Gäste mit einer Richtlinie und Dienstvereinbarung für ein respektvolles Miteinander. Diese regelt u.a. Prävention, Rechte der Betroffenen sowie Maßnahmen und Verfahren in Konfliktfällen, bei Diskriminierung, Mobbing, Stalking sowie sexualisierter Belästigung und Gewalt.

„Richtlinie des Präsidenten sowie Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten und dem Gesamtpersonalrat für ein respektvolles Miteinander an der HU“

CERD berücksichtigt Parallelbericht zum NSU-Prozess

Am 15. Mai hat das UN-Committe on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) ihre abschließenden Empfehlungen für Deutschland veröffentlicht. Die Kommission betont in ihren „Concluding Observations“, dass die Bundesregierung das Problem des „Rassismus“ deutlicher fokussieren und jenseits von „Rechtsextremismus“ und „Neonazismus“ klar benennen sollte. Weiterlesen

HLCMR unterstützt den Parallelbericht zum NSU-Prozess

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hat die Bundesregierung aufgefordert, Lehren aus dem „NSU“-Komplex zu ziehen und überfällige Maßnahmen gegen Rassismus zu ergreifen. Die HLCMR gehört zu den Unterstützer_innen dieser Initiative. Am 4. Mai werden Mehmet Daimagüler, Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter im NSU-Prozess, und Britta Schellenberg (LMU München) den Parallelbericht vor der UN-Antirassismuskommission präsentieren. Weiterlesen

Studentinnen der HLCMR berichten vom BRK-Ausschuss in Genf

Studierende der HLCMR beim BRK-Ausschuss in Genf

Studentinnen der HLCMR beim BRK-Ausschuss in Genf

Von Anfang an hat die BRK-Allianz, bei der die Kooperationpartnerin ISL e.V. (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben) wichtiges Mitglied ist, das Staatenprüfungsverfahren kritisch verfolgt und aktiv mit Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und einem Parallelbericht begleitet. Bei dem Verfahren selbst in Genf hatten zwei Teilnehmerinnen der Humboldt Law Clinic: Grund- und Menschenrechte die einmalige Chance, die Arbeit vor Ort mitzuerleben. Neben einem bereichernden Einblick in die Funktionsweise völkerrechtlicher Systeme, konnten sie Fragen und Antworten zu den Behindertenrechten verfolgen.

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Working Paper No. 6 online: Angemessene Vorkehrungen in der Deutschen Rechtsordnung

Das Working Paper Nr. 6 von Felix Krah und Lea Zimmermann „Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen in der deutschen Rechtsordnung“ wurde heute veröffentlicht. Das Gutachten untersucht, inwieweit das Konzept der angemessenen Vorkehrungen Eingang in die deutsche Rechtsordnung gefunden hat, wie es umgesetzt wird, welche Ansprüche bereits bestehen und welche rechtlichen Weiterentwicklungen noch erforderlich sind. Zudem wird die UN-Behindertenrechtskonvention, als zentrale internationale Kodifikation des Konzepts, betrachtet sowie in rechtsvergleichender Perspektive, die Rolle insbesondere des europäischen und amerikanischen Rechts analysiert. Das Gutachten ist in Zusammenarbeit mit dem Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) entstanden.
Die bisher veröffentlichen Gutachten in der Working Paper Reihen finden sich hier.

Working Paper No. 5 zu Schadensersatzansprüchen für intergeschlechtliche Menschen veröffentlicht

Das Working Paper No. 5 entwirft eine erste Prüfung der Erfolgsaussichten der Entschädigungs- und Schadensersatzbegehren intergeschlechtlicher Menschen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage nationaler Anspruchsgrundlagen. Hintergrund ist das Staatenberichtsverfahren des Anti-Folter Ausschusses der Vereinten Nationen, in dem der Verein Intersexuelle Menschen e.V. in Kooperation mit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte im Frühjahr 2011 einen Parallelbericht über die Behandlungspraxis intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland einreichte.

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