CERD berücksichtigt Parallelbericht zum NSU-Prozess

Am 15. Mai hat das UN-Committe on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) ihre abschließenden Empfehlungen für Deutschland veröffentlicht. Die Kommission betont in ihren „Concluding Observations“, dass die Bundesregierung das Problem des „Rassismus“ deutlicher fokussieren und jenseits von „Rechtsextremismus“ und „Neonazismus“ klar benennen sollte.Die vom Parallelbericht fokussierte Themensetzung „Institutioneller Rassismus am Beispiel des NSU“ taucht als eigener, ausführlicher Punkt (Punkt 10) auf, als: „Instituional shortcomings in investigating racially motivated acts“, inklusive deutlicher Referenz zum NSU und umfasst damit ein Zehntel des gesamten Berichts.
Die HLCMR unterstützte den Parallelbericht und freut sich über die positive Bezugnahme.