Update 9. Juni 2021: Es geht weiter! + Update 14. Juli 2021

Die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte startet in den nächsten Zyklus! Durch Unterstützung des Fördervereins der HLCMR und der Juristischen Fakultät sowie mit von Prof. Ulrike Lembke zur Verfügung gestellten eingeworbenen und Eigenmitteln kann die HLCMR weiterarbeiten.

Der Call für den Ausbildungszyklus 2021/22 wird Ende Juli veröffentlicht werden. Wir freuen uns auf viele engagierte Bewerbungen! Die organisatorische Betreuung, welche bislang Johannes Mikolajetz leistet, wird sukzessive von den studentischen Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien übernommen, denen hierfür aus Eigenmitteln eine weitere Kollegin zur Seite gestellt wird. Die Ausschreibung läuft noch bis 21. Juli 2021 und wir freuen uns über Bewerbungen!

Wir haben in den letzten Monaten sehr viel Unterstützung von ehemaligen Teilnehmer*innen der HLCMR, von Kooperationspartner*innen, NGOs, Institutionen, verbündeten Jurist*innen und auch von innerhalb der Humboldt-Universität erfahren. Wir danken Ihnen und Euch allen ganz herzlich! Hoffentlich wird es in nächster Zeit – beispielsweise bei der Abschlussfeier für den 12. Zyklus, welcher diese Krisen gut gemeistert hat – auch die Möglichkeit des persönlichen Dankes geben. Wir freuen uns auch auf einen Austausch mit Blick die Zukunft!

Der Fortbestand der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte ist derzeit noch mit Einschränkungen verbunden. Wir brauchen dringend finanzielle Unterstützung für das, was dieses Lehrprojekt so außergewöhnlich macht: für den Blog-Workshop, das Diversity-Training, die faire Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen, die Organisation von rechtspolitischen Veranstaltungen und – denn Feiern, Begegnung und Vernetzung gehört dazu – auch für die Abschlussfeier des 12. Zyklus! Bitte unterstützen auch Sie dieses außergewöhnliche Projekt.

Mit großem Dank und herzlichen Grüßen,

Prof. Dr. Ulrike Lembke, Johannes Mikolajetz, Rebecca Siemsglüss, Pauline Spatz

Arbeit des Fördervereins gestartet!

Liebe Freund*innen der HLCMR

Zu unserer großen Freude ist nun endlich die Gemeinnützigkeit des Fördervereins zum Erhalt der HLCMR anerkannt worden, so dass er seine Arbeit aufnehmen kann!

Weitere Informationen zur Arbeit des Fördervereins und Möglichkeiten der Unterstützung finden Sie und Ihr auf der Webseite des Fördervereins, sowie auf folgenden Kanälen: InstagramTwitter und Facebook.

Abschlussfeier 11. Zyklus: 6.10.20, 18 Uhr

Einladung zur Abschlussfeier der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR)

Liebe Freund*innen und Unterstützer*innen, sehr geehrte Interessierte,
19 Studierende haben diesen Sommer den 11. Zyklus der HLCMR erfolgreich abgeschlossen. Wir freuen uns sehr über diesen weiteren Jahrgang und insbesondere über die zahlreichen studentischen Arbeiten, die trotz der Schwierigkeiten der Pandemie entstanden sind. In einigen Wochen werden zudem 20 Studierende trotz einer weiterhin ungesicherten finanziellen Zukunft der HLCMR den 12. Zyklus beginnen.Wir möchten beides mit einer Festveranstaltung feiern. Die Abschlussfeier findetam 06. Oktober 2020 um 18 Uhrim Mauersegler, Bernauer Str. 63-64, 13355 Berlin

statt.

Damit wir physisch zusammen kommen können, ohne uns oder andere einem Ansteckungsrisiko auszusetzen, findet die diesjährige Abschlussfeier in dem Biergarten Mauersegler statt. Der Abend findet im (überdachten) Außenbereich statt. Bitte ziehen Sie sich daher warm an. Bringen Sie bitte außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung mit und achten Sie die ganze Zeit, insbesondere beim Kommen und Gehen, darauf, den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Nora Markard als Vorstandsmitglied unserer Kooperationspartnerin der Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie eine der Mitgründerinnen der HLCMR die diesjährige Keynote halten wird. Sie wird zum Thema „Strategische Prozessführung an der Grenze in Zeiten des Backlash“ sprechen.

Vor der Keynote werden die Teilnehmer*innen des 11. Zyklus ihre vielfältigen Projekte vorstellen. Im Anschluss an die Keynote werden ihnen ihre Zertfikate übergeben.

Wir bitten um Anmeldung an lawclinic@rewi.hu-berlin.de und würden uns über Ihr Erscheinen sehr freuen.

Herzliche Grüße,
Das Team der HLCMR

Call für Ausbildungszyklus 20/21

Liebe Interessierte,

Wir freuen uns, dass wir trotz der Schwierigkeit aufgrund der fehlenden Weiterförderung der Law Clinics einen neuen Ausbildungszyklus der Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte ausschreiben können.

Bis zum 31.8.2020 haben Sie die Möglichkeit, sich per Email für das Programm zu bewerben. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte dem angehängten Call.

Viele Grüße,

Euer HLCMR Team

Clinic_Call_WS 2020_21

Artikel zu Antisemitismus in der NJOZ

Letzte Woche hat der Prozess gegen den Attentäter auf die Synagoge in Halle begonnen. Ein aktueller Artikel in der „Neue Juristische Online-Zeitschrift“, an dem auch unsere Mitarbeiterin Doris Liebscher mitgewirkt hat, beschäftigt sich mit der rechtlichen Dimension von Antisemitismus und der Entscheidungspraxis zu antisemitischen Äußerungen und Gewalt.
(Der Artikel ist leider nur mit einem entsprechenden Abo oder über den HU VPN abrufbar)

Die Clinic ist in Gefahr!

Liebe Freund*innen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte!

Einige haben es schon gehört: unsere Clinic ist in Gefahr. Deshalb einige Worte zur Situation.

Die HLCMR arbeitet seit 2010 als deutschlandweit einzige Law Clinic zu grund- und menschenrechtlichen Themen – und zwar interdisziplinär und mit enger Verzahnung von Universität und Zivilgesellschaft. Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 hat die HLCMR 99 Projekte mit 54 Kooperationspartner*innen durchgeführt. 206 Studierende absolvierten die einjährige Ausbildung der HLCMR. Viele beschreiben die Law Clinic als den schönsten und wichtigsten Teil ihres Studiums.

Die HLCMR wurde bislang fast vollständig aus Mitteln des durch den Qualitätspakt Lehre finanzierten Projekts „Übergänge“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert. Diese Förderung endet am 31.12.2020. Wir bemühen uns seit Mitte vergangen Jahres um eine Weiterförderung im Rahmen dieses Programms oder ersatzweise durch die Humboldt-Universität oder durch weitere Finanzierungsquellen wie Drittmittel, Preise etc. All unsere Bemühungen blieben bisher leider ohne Erfolg. Damit droht der HLCMR und ihren Kooperationsprojekten das Aus.

Zurzeit bemühen wir uns um eine Rettung der Clinic sowie um einen Notbetrieb, um den im Herbst 2020 startenden nächsten einjährigen Zyklus zu ermöglichen. Für den Weiterbetrieb der Law Clinic sind wissenschaftliche Mitarbeiter*innen unverzichtbar. Ohne Finanzierung dieser Stellen ist eine Betreuung der Projekte und Schriftstücke im nächsten Sommer – die Kernarbeit der Law Clinic – einfach nicht zu realisieren.

Wir freuen uns sehr, dass engagierte Alumni*ae der Clinic einen Förderverein gegründet haben. Ziel ist es, über Fördermitgliedschaften und Spenden einen Teil der Kosten der Clinic zu finanzieren. Zurzeit prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit, eine Webseite ist im Aufbau. Anfang Juli wird der Förderverein dann die Kampagne „Rettet die Law Clinic“ starten.

Wenn Sie und wenn Ihr jetzt schon mit dem Förderverein in Kontakt treten wollen, schreiben Sie/Ihr gerne an: info@foerderverein-hlcmr.de.

Beitrag von Doris Liebscher im Verfassungsblog: „Das Problem heißt Rassismus“

In vielen Deutschen Gesetzen und auch im Grundgesetz wird weiterhin der Begriff der „Rasse“ verwendet, um Diskriminierungsschutz zu gewähren. Seit langem gibt es aus der Zivilgesellschaft die Forderung, diesen Begriff, der mit Versklavung und der Abwertung von insbesondere Schwarzen Menschen verbunden ist, zu ersetzen.
Unsere Mitarbeiterin Doris Liebscher hat sich im Verfassungsblog mit der aktuellen Diskussion um eine mögliche Grundgesetzänderung beschäftigt und die unterschiedlichen Alternativvorschläge näher betrachtet.

Den Beitrag können Sie hier nachlesen: https://verfassungsblog.de/das-problem-heisst-rassismus/

11.06. Online-Podiumsdiskussion: Ein Antidiskriminierungsgesetz für Berlin!

Ein Antidiskriminierungsgesetz für Berlin!

Online-Podiumsdiskussion Donnerstag, 11. Juni 2020, von 18.00 bis 19.30 Uhr

 

Am 4. Juni 2020 ist das LADG, das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin, vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden. Ziel des Gesetzes ist die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.

Das LADG enthält wesentliche Neuerungen gegenüber geltendem Antidiskriminierungsrecht des Bundes. Zum einen bezieht es sich explizit und detailliert auf behördliches Handeln. Zum anderen erweitert es den Katalog bisher etablierter Diskriminierungskategorien, z.B. um sozialen Status und chronische Erkrankungen. Der andernorts verwendete Begriff der „Rasse“ wurde durch „rassistische und antisemitische Zuschreibung“ ersetzt. Mit Blick auf die Rechtsdurchsetzung geht das LADG ebenfalls neue Wege. Das Gesetz ermöglicht kollektiven Rechtsschutz, bspw. durch Prozessbeistand- schaft und ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände, und sieht die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, welche über Auskunfts- und Beanstandungsrechte verfügt. Diese neuen Regelungen sind selbstverständlich nicht unumstritten. Antidiskriminierungsbüros bemängeln zum Beispiel zu weite Rechtfertigungsmöglichkeiten. Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert dagegen nachdrücklich die vorgesehene Beweislasterleichterung.

Was ist neu am LADG? Gehen die Regelungen zu weit oder nicht weit genug? Welche neuen Rechtsfragen wirft das Gesetz auf? Wie ist das Land Berlin auf die Herausforderungen seiner Umsetzung vorbereitet?

Diese Fragen diskutieren wir mit:

Dirk Behrendt, Justizsenator des Landes Berlin;

Eva Maria Andrades, Antidiskriminierungsverband Deutschland;

Maryam Haschemi Yekani, Rechtsanwältin, Berlin.

Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien sowie Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, Humboldt-Universität zu Berlin.

Würdigung des LADG als Beitrag zu einer Antidiskriminierungskultur in Berlin

Mit dem LADG verpflichtet sich das Land Berlin zum Tätigwerden gegen gesellschaftliche Ausgrenzungen und Stigmatisierungen, um eine gleichberechtigte Teilhabe in einer weltoffenen, solidarischen und vielfältigen Gesellschaft zu verwirklichen. Bitte bringen Sie ein Glas Sekt oder Vergleichbares mit an den Bildschirm, damit wir gemeinsam auf die Erreichung dieser Ziele und den Erlass des neuen Antidiskriminierungsgesetzes anstoßen können! Eine kurze Würdigung erfährt das LADG von Wegbegleiter*innen seiner Entstehungsgeschichte.

Eine Veranstaltung der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte und des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien.

Für die Teilnahme folgen Sie bitte diesem Link: https://hu-berlin.zoom.us/s/99994854585

Webinar ID: 999 9485 4585              Passwort: 164 165

Durch Ihre Anmeldung erhalten Sie dann Zugang zu einem Webinar, Sie selbst werden nicht zu sehen oder zu hören sein. Sie haben aber die Möglichkeit, über den Chat Fragen an unser Team zu stellen, die wir an das Podium weitergeben.

 

14.05.20 Online Panel: Social Distancing in Refugee Shelters?

Social Distancing in Refugee Shelters?

Situation of Refugees in Germany during the Coronavirus Pandemic.

Since the global spread of COVID-19, social distancing as well as infection control and quarantine measures has a significant impact on everyday life. However, these existential protection measures are often not feasible for refugees in refugee shelters.

For years, refugees have been complaining about disastrous hygienic conditions and lack of privacy in refugee shelters. Under such circumstances it is nearly impossible to comply with the additional hygiene measures required in the fully occupied accommodations with shared rooms, communal sanitary facilities and kitchens. There is also a lack of information about the disease, legal regulations and necessary protective measures.

The lack of medical, psychosocial and legal advice aggravates the situation, especially for fundamentally vulnerable groups such as women, children and LGBTIQ persons and for COVID-19 risk groups. This is compounded by inadequate and disproportionate crisis management. Entire shelters are being quarantined. Infected persons are transferred at short notice. Fear and panic are spreading. Instead of receiving information, refugees face massive police operations in response.

Even beyond their accommodation, the pandemic poses problems for refugees and their lawyers when it comes to enforcing their rights.

We would like to discuss all this from the perspective of the people affected, from the perspective of lawyers, and from the perspective of basic and human rights:

Jennifer Kamau, International Women’s Space Berlin

Barbara Wessel, Attorney at Law in Berlin

Sarah Lincoln, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

The discussion will be moderated by Doris Liebscher, research assistant at the Humboldt Law Clinic Basic and Human Rights. The event will be held in English. Questions can be sent to the organizers during the discussion via the chat. Questions can also be asked in German. The discussion takes place online via Zoom and the link to the webinar will be provided at the Facebook Event.

The event is organized by the Humboldt Law Clinic Fundamental and Human Rights, the Chair of Public Law and Gender Studies at Humboldt University and Refugee Law Clinic Berlin.
The event is the start of an online-discussion series „Human Rights and the Corona Virus“ hosted by the Chair of Public Law and Gender Studies at Humboldt University. For further events please check our website: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk

Gutachten zur Auslegung von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“

Seit Beginn des Jahres 2019 ist es über §45b PStG möglich, den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag in divers, offen, männlich oder weiblich zu ändern. Voraussetzung ist laut Normtext unter anderem, dass die antragstellende Person eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ aufweist. Wer unter diesen Begriff fällt, darüber besteht Streit. In dem gerade erschienen Kurzgutachten argumentiert unsere Mitarbeiterin Maya Markwald gemeinsam mit Prof. Dr. Anna Katharina Mangold und Dr. Cara Röhner für ein Verständnis, das konsequent am aktuellen Wissen über Geschlecht und damit an der geschlechtlichen Selbstbestimmung ausgerichtet ist.

Das Gutachten kann vorläufig hier abgerufen werden: https://eufbox.uni-flensburg.de/index.php/s/WwkHJkHaEaHpkQk#pdfviewer