22.10.19 Podium: Rassismus und Bildung. Institutioneller Rassismus jenseits des NSU-Komplex als Herausforderung für das Recht

Podiumsdiskussion

Dienstag, 22. Oktober 2019 von 18 -21 Uhr
Humboldt-Universität zu Berlin, Hauptgebäude, Unter den Linden 6, Raum 2091

Die Ermittlungen im NSU-Komplex und der NSU-Prozess haben zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus geführt. Gleichzeitig wird über eine Definition von institutionellem Rassismus heftig gestritten. Der UN-Anti-Rassismus-Ausschuss (CERD) schrieb 2015 in seinen Bemerkungen zum Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland im Kontext der Ermittlungen zum NSU von möglichem institutionellen Rassismus. Die Bundesregierung weist das bis heute entschieden zurück.

Tatsächlich gibt es keine einheitliche Verwendung des Begriffs. Zudem fehlt es in Deutschland an Forschung zu institutionellem Rassismus im Recht und in der Justiz. Forschung und Expertise besteht vor allem zu institutionellem Rassismus im Bildungsbereich. Daran wollen wir anknüpfen.

Mit Expert*innen aus Forschung und Praxis diskutieren wir die Möglichkeiten einer Übertragung bestehender Erkenntnisse, Methoden und Theorien auf das Recht und seine Institutionen. Dabei interessiert uns: Was ist institutioneller Rassismus überhaupt? Wie kann man ihn nachweisen? Welche Herausforderungen und Schwierigkeiten stellen sich dabei?

Es diskutieren:

Joshua Kwesi Aikins, Politikwissenschaftler bei „Vielfalt entscheidet“ und an der Universität Kassel, Projektleitung Parallelbericht CERD 2015, Sachverständiger derEnquete-Kommission Rassismus im Thüringer Landtag

Saraya Gomis, Lehrerin, Each One Teach One und ehemalige Antidiskriminierungsbeauftragte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Maryam Haschemi Yekani, Rechtsanwältin und Koordinatorin des Berliner Netzwerks gegen Diskriminierung in Schule und Kita (BeNeDiSK)

Prof. Dr. Juliane Karakayali, Soziologin an der Evangelischen Hochschule Berlin, forscht zu institutionellem Rassismus

Grußwort: Prof. Dr. Ulrike Lembke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin

Thematische Einführung: Doris Liebscher, Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte

Moderation: Fiona Schmidt, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien und Doris Liebscher, Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte

Im Anschluss:    Austausch und Vernetzung, Getränke und Fingerfood

Eine Veranstaltung der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte und des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Bitte melden sie sich an per email bei sekretariat.lembke@rewi.hu-berlin.de.

Stellenausschreibungen für zwei studentische Mitarbeiter*innen

In der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte suchen wir zwei neue studentische Mitarbeiter*innen zur Mitarbeit im Fachgebiet Grund- und Menschenrechte und Antidiskriminierungsarbeit, zur Unterstützung der Evaluation der Lehre und zur Mithilfe bei der Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und unserer Öffentlichkeitsarbeit. Weiterführende Informationen finden sie in den PDF Dateien zu Stellenausschreibung 1 und Stellenausschreibung 2.

Wir freuen uns sehr über Ihre Bewerbung!

Podiumsdiskussion und Filmvorführung „Zone der Rechtlosigkeit? Der EU-Türkei- Deal aus menschenrechtlicher Perspektive“

 

Die aktuellen Diskussionen zur sog. Flüchtlingspolitik fokussieren sich vor allem auf die Sicherung der Außengrenzen der EU. Der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen tritt dagegen in den Hintergrund; diese Verantwortung wird auf andere Staaten verlagert.

Während sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden innerhalb der EU einigen können, ertrinken weiterhin Menschen im Mittelmeer oder leben unter menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln in den „Hotspots“. Das Festsetzen in den „Hotspots“ ist direkte Folge des sog. EU-Türkei-Deals. Aufbauend auf dessen Prämisse, dass die Türkei ein „sicherer Drittstaat“ sei, sollen Personen im Regelfall dann in die Türkei abgeschoben werden, statt in einem EU-Mitgliedsstaat ein Asylverfahren zu durchlaufen. Das Podium wird sich mit der Frage beschäftigen, ob eine solche Externalisierung zulässig und mit dem verbrieften Schutz vor Menschenrechtsverletzungen vereinbar ist. Weil der EU-Türkei-Deal als Vorreiter für die europäische Politik der Externalisierung gilt, stellt sich diese Frage mit besonderer Dringlichkeit.

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir auch wissen: Wie ist die Lage vor Ort in den „Hotspots“? Wie steht es um die Prämisse des Abkommens, dass die Türkei ein „sicherer Drittstaat“ sei? Was bedeutet diese Entwicklung für die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems?

20. Juni 2019, 18:00 Uhr
Raum 2097, HU Hauptgebäude, Unter den Linden 6

 

Begrüßung

Prof. Dr. Ulrike Lembke
Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien und Leiterin der HLCMR

Filmvorführung: „Am Rande Europas“

von Omar Barkal, Donata Hasselmann und Sascha Kellermann

Podiumsdiskussion: Der EU-Türkei-Deal aus menschenrechtlicher Perspektive

Jenny Fleischer
Rechtsanwältin und Supervisorin des Rechtsinformationsprojekts der RLC auf Samos

Amke Dietert
Türkei-Expertin bei amnesty international

D. r. Petra Sussner
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien

 

Gemeinsamer Ausklang bei Getränken!

Um Anmeldung wird gebeten an: lawclinic@rewi.hu-berlin.de.

SUMMER SCHOOL 2019 *Interdisziplinäre Summer School „Law and Critical Social Justice“*

Im Juli und August 2019 wird die Chicago DePaul University zum fünften Mal eine Summer School “Law and Critical Social Justice” an der Humboldt-Universität zu Berlin anbieten. Angeboten werden zwei Kurse: „Intersectionality & Human Rights“ und „History, Memory & Law“. Die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR) und der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien kooperieren und beherbergen das Programm. Teilnehmende sind Studierende aus Chicago und ausgewählte Studierende der Humboldt-Universität.

Studierende der Gender Studies und der Rechtswissenschaften haben die Möglichkeit an einem der beiden Kurse kostenlos teilzunehmen. Insgesamt sind 4 Plätze pro Kurs zu vergeben.

Informationen zur Summer School

Die Summer School besteht aus zwei je ca. anderthalbwöchigen Kursen und findet an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin in englischer Sprache statt.

Die Summer School ist eine Mischung aus Textlektüre, Lectures, Diskussion, Besuchen bei NGOs und Field Trips. Hauptaufgabe ist neben der Arbeit im Classroom die Arbeit an einem kurzen Paper, das eine der teilnehmenden NGOs unterstützt. Einen umfangreichen Reader erhalten Sie vor Beginn der Summer School. Nach erfolgreicher Teilnahme (Teilnahme an allen Sitzungen eines Kurses und Anfertigung eines kurzen Papers) erhalten Sie ein Zertifikat. Die Teilnehmer*innen der HU können sich die Summer School nicht als Studienleistung anrechnen lassen.

Weitere Informationen und Einblicke erhalten Sie hier:

https://law.depaul.edu/academics/study-abroad/berlin-germany/Pages/default.aspx

Informationen zur Bewerbung

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis zum 31. Mai 2019 bei lawclinic@rewi.hu-berlin.de unter Angabe des Betreffs: Bewerbung Summer School Social Justice 2019.

Bitte begründen Sie formlos ihr Interesse und ggfalls. ihre Vorkenntnisse (max. 2500 Zeichen); eigene Erfahrungen im Umgang mit Diskriminierung und Diversity werden positiv berücksichtigt.

Bitte geben Sie jeweils an:
1. was Sie studieren und an welchem Kurs Sie am liebsten teilnehmen wollen,
2. ob für Sie auch eine Teilnahme an dem anderen Kurs in Frage kommt,
3. ob Sie gegebenenfalls an beiden Kursen teilnehmen wollen.

Bewerbungen von Studierenden der Gender Studies an der Humboldt-Universität und von Teilnehmer*innen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte werden bevorzugt berücksichtigt.

Einige Eindrücke erhalten Sie hier:
http://hlcmr.de/die-kooperation-des-chicago-depaul-college-of-law-mit-der-hlcmr-im-semesterblick-ws-201516/
http://grundundmenschenrechtsblog.de/summer-school-1/
http://nationaljurist.com/national-jurist-magazine/4-great-places-study-human-rights-law?utm_medium=email&sslid=MzQ0MDEyNTA2NTe3BAA&sseid=MzExNjMxszS3BAA&jobid=32cd1cd3-8dc4-40c2-9923-6c2f4dfe70b4

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

HLCMR-Projekt zu Genderstereotypen und Vergewaltigungsmythen im Sexualstrafprozess in der FORUM RECHT 3/2018

Anne-Sophie Minuth und Lena Stelzner schreiben in der neuen FORUM RECHT 3/2018 über Genderstereotype und Vergewaltigungsmythen im Sexualstrafprozess. Der Artikel ist ein Ergebnis eines HLCMR Projektes gemeinsam mit JUMEN e.V. (Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland) in Kooperation mit Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V. (bff). Anne-Sophie Minuth ist Jura-Studierende, Lena Stelzner Magistra der Gender Studies, that’s how interdisciplinarity looks like!

Abschlussfeier der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte am 07.02.2019

18 Studierende haben im Herbst 2018 den 9. Zyklus der HLCMR erfolgreich abgeschlossen. 20 Studierende haben zur gleichen Zeit den 10. Zyklus begonnen. Seit 2010 bilden wir mit unseren Kooperationspartner_innen Studierende in menschen- und antidiskriminierungsrechtlicher Arbeit aus. Dies möchten wir gemeinsam mit Ihnen feiern:

am Donnerstag, den 7. Februar 2019 um 18 Uhr im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums
Geschwister-Scholl-Str. 1/3, 10117 Berlin

Nach der Eröffnungsrede von Prof. Dr. Ulrike Lembke (Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien und Leiterin der HLCMR) werden Grußworte von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell (Vizepräsidentin für Lehre und Studium der Humboldt-Universität zu Berlin) und Prof. Dr. Martin Heger (Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin) folgen.

Wir freuen uns ganz besonders über die Keynote von Prof. Dr. Bénédicte Savoy, Leiterin des Fachgebiets Kunstgeschichte der Moderne an der Technischen Universität Berlin und Beraterin des französischen Staatspräsidenten zur Rückgabe afrikanischen Kulturguts von Frankreich an die Herkunftsländer. Sie wird zum Thema „Restitution und postkoloniale Gerechtigkeit – eine interdisziplinäre Herausforderung“
sprechen.

Anschließend werden die HLCMR-Projekte „Human Remains – Ansprüche auf Rückgabe der während der Kolonialherrschaft nach Deutschland verbrachten menschlichen Gebeine“ in Kooperation mit Berlin Postkolonial e.V. sowie das Projekt „Anspruch auf diskriminierungsfreie Ausbildung“ in
Kooperation mit Deutscher Juristinnenbund e.V. vorgestellt und die Teilnehmenden des neunten Zyklus erhalten Ihre Zertifikate.

Abschließend wird es einen gemeinsamen Ausklang mit Buffet und Getränken geben.

Wir bitten um Anmeldung an lawclinic@rewi.hu-berlin.de und würden uns über Ihr Erscheinen sehr freuen.

15 Jahre gegen Diskriminierung. 15 Jahre ADNB.

Linh Bui, Jurastudentin und Teilnehmerin der HLCMR, berichtet von der Jubiläumsfeier des ADNB, Projektpartner der HLCMR.

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB)[1] feierte am 1. November 2018 sein 15-jähriges Jubiläum. Das Jubiläum bot Anlass für einen Blick auf die Vergangenheit und Zukunft der Antidiskriminierungsarbeit in Berlin. Was hat das ADNB geschafft? Wie kann Antidiskriminierungsarbeit effektiver werden?

Das ADNB wurde im Jahr 2003 vom Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB) gegründet und wird durch die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Senats von Berlin gefördert. Die Schwerpunkte des Projekts liegen auf der Beratung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bildung eines weitreichenden Netzwerkes.

Eine Zeitreise durch 15 Jahre ADNB

Ein erschreckendes Bild von Fällen bezüglich Alltagsrassismus und Diskriminierungen in Berlin zeichnet sich laut Auswertungen der Diskriminierungsmeldungen durch den ADNB ab. Es gibt viele Formen von Diskriminierung und sie kann überall geschehen: in der Schule, auf dem Wohnungsmarkt, bei der Arbeitsplatzsuche, bei den Behörden oder auf der Straße. Zur Unterstützung hat das ADNB eine interdisziplinär agierende Beratungsstelle geschaffen, die diskriminierten Menschen sowohl emotional als auch rechtlich zur Seite steht und sie berät. Bei Prozessen rund um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat das ADNB Kläger*innen beraten und unterstützt. Wichtige Erfolge konnten in einigen Fällen erzielt werden, die zum Teil Präzedenzfälle darstellen. Bedeutungsvolle Beispielfälle sind unter anderem die Erlaubnis zum Tragen des Kopftuchs bei der Arbeit[2] und die vorherrschende Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt[3] und durch Mieterhöhungen.

Eine effektive Beratungsarbeit erfordert viele Sichtweisen und die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen, deshalb ist das ADNB des TBB mit zahlreichen Akteur*innen auf lokaler, bundesweiter und europäischer Ebene vernetzt. Hierzu zählen das Interdisziplinäre Beratungsnetzwerk, das Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung in Schule und Kitas sowie der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd).

Neben Vernetzungsarbeit bedarf es auch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, die durch Workshops zu den Themen Empowerment, Praxisreflexion- und Sensibilisierung sowie Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz realisiert wird und darauf abzielt, die Menschen zu sensibilisieren und Verantwortung zu übernehmen.

Eva Maria Andrades (Projektleiterin des ADNB) berichtete über positive Entwicklungen im ADNB. Insbesondere existieren mehr Beratungsstellen, bessere Unterstützung und Zugänge für Betroffene als auch neue Projekte und auch die Bildungsarbeit zeigt Wirkung. Dr. Dirk Behrendt (Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung) lobte die Erfolge in den aktuellen Projekten und warf einen Blick in die Zukunft, insbesondere auf das Landesantidiskiminierungsgesetz Berlin (LADG).

Eine Chance, diese wunderbare Zeitreise zu erleben, hat mir eine Menge Inspiration gebracht. Das ADNB ist, wie Prof. Dr. Iman Attia (Alice Salomon Hochschule) es formulierte, ein Leuchtturm im Kampf gegen Diskriminierung. Wie die Erfolge des Projekts bisher zeigen, ist es möglich, zusammen eine bundesweite Gemeinschaft aufzubauen und die Diskriminierungskultur endgültig zu beseitigen.

Ziele noch Schritt für Schritt zu erreichen

Das ADNB des TBB hat bereits einen großen Schritt nach vorne gemacht, aber der Weg ist noch lang. Wie Eva Maria Andrades (Projektleiterin des ADNB) feststellte, stellen die komplizierte Politiksituation, die Aktionen von Alternative für Deutschland (AfD) sowie das Zunehmen von Rassismus eine große Herausforderung dar. Auch Saraya Gomis (Antidiskriminierungsbeauftragte der Senatsverwaltung für Bildung) betonte, dass es ein sehr langer Kampf sein wird, der mehr Zeit und Bemühung erfordert.

Im AGG liegen noch einige Barrieren für die Inanspruchnahme, weswegen Betroffene oft den Klageweg scheuen. Jedoch können nur die Betroffenen selbst gegen Diskriminierung klagen, da das AGG individualrechtlich gestaltet ist. Neben der emotionalen Belastung verhindern finanzielle und zeitliche Hürden den gerichtlichen Weg. Deshalb ist die Möglichkeit der Verbandsklage erforderlich, um Betroffene zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es bei vielen Menschen wenig Wissen über ihre Rechte gegen Diskriminierung und für Gleichbehandlung. Wer seine Rechte nicht kennt, kann diese auch nicht einfordern.

Um den Diskriminierungsschutz voranzutreiben, bedarf es eines stärkeren Rechtsschutzes durch staatliches Handeln. Laut Saraya Gomis könnte durch zum Beispiel eine Einführung der unabhängigen Beschwerdestellen für Betroffene von Diskriminierung durch Schulen und Polizei, Antidiskriminierungsschulungen für Verwaltungsbehörden oder die Umsetzung entsprechender Qualitätsstandards verwirklicht werden.

Die Fragen über die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes, Ombudsstellen sowie digitaler Zugänge zum Recht bleiben noch offen. Das Berliner Neutralitätsgesetz ist nicht so neutral wie gedacht, sondern es verbietet jeglichen Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses im Erscheinungsbild der Lehrer*innen. Da es Religionen mit Bekleidungsvorgaben und welche ohne gibt, trifft dieses Gesetz Muslima überdurchschnittlich stark. Aus diesem Grund sollte Berlin das Neutralitätsgesetz abschaffen. Dies hängt aber noch von der politischen Mehrheit ab.

Der Kampf aller Personen

Um dem Ziel einer gerechteren Gesellschaft näherzukommen, sollte nicht nur das ADNB, sondern auch jede einzelne Person aktiv teilhaben.

[1] http://www.adnb.de

[2] https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-neutralitaetsgesetz-kopftuchstreit-arbeitsgericht-weist-klagen-ab/22595156.html

[3] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/rassismus-wohnungssuche-studie-diskriminierung-westeuropa-usa